ESG-Spezialist im Beirat – Pflicht oder Kür?
- mk68270
- 18. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Ein ESG-Spezialist (Environmental, Social, Governance) im Beirat kann den Unterschied zwischen Pflichtaufgabe und strategischem Vorsprung ausmachen. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Nachhaltigkeit nicht nur Imagepflege ist, sondern direkt über Wettbewerbsfähigkeit, Kapitalzugang und Risikominimierung entscheidet.
Folgende Vorteile ergeben sich:
1. Strategischer Vorteil
Nachhaltigkeit entwickelt sich zu einem zentralen Entscheidungskriterium für Kunden, Investoren und Geschäftspartner. Themen wie Klimarisiken, Lieferkettenverantwortung oder Diversität sind längst nicht mehr Randthemen, sondern beeinflussen unmittelbar die Unternehmensstrategie und Marktausrichtung.
2. Regulierung im Blick
Mit CSRD, EU-Taxonomie und Lieferkettengesetz wächst der regulatorische Druck. Ein ESG-Experte im Beirat kann Anforderungen frühzeitig erkennen, strategisch umsetzen und so Bußgelder oder Reputationsschäden vermeiden. Das schafft Sicherheit und Handlungsfreiheit.
3. Risikomanagement und Resilienz
ESG-Kompetenz bedeutet, Risiken wie CO₂-Bepreisung, soziale Konflikte oder Governance-Versagen frühzeitig zu identifizieren und zu steuern. Unternehmen mit guter ESG-Praxis reagieren flexibler auf Krisen und sind langfristig widerstandsfähiger.
4. Kapitalzugang und Reputation
Viele Investoren, Banken und Förderprogramme prüfen heute gezielt ESG-Standards. Eine starke ESG-Performance verbessert Ratings, erhöht die Attraktivität für Kapitalgeber und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden.
Fazit: Wer Wachstum, Reputation und Zukunftssicherung ernst nimmt, sollte ESG-Kompetenz im Beirat nicht als freiwillige Kür sehen, sondern als strategische Notwendigkeit.

Prof. Dr. Linda Chalupová, 12.08.2025, Certified Supervisory Board Member, linkedin.com/in/dr-chalupova-linda


